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Stichwortsammlung rund um Fahrschule, KFZ-Ausbildung und Sicherheit

Hier haben wir Ihnen einige interessante Hintergrundinformationen zusammengetragen - übersichtlich alphabetisch sortiert. Diese Seite wird ständig aktualisiert. Schauen Sie also ruhig öfters vorbei!

A

Auffrischungskurse

Viele langjährige Autofahrer sind mit zunehmenden Alter unsicher, ob sie noch alle aktuellen Rechtsänderungen richtig mitbekommen haben. Wir helfen Ihnen auf den aktuellen Stand des Rechts zu kommen egal ob in Gruppenseminaren, oder wenn gewünscht auch im Einzelunterricht.

Haben Sie eine konkrete Frage? Viele Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne schnell und kostenlos. Sie haben ein neues Auto voll mit technischen Neuerungen, vor denen Sie Angst haben. Wir helfen Ihnen! Vielleicht haben Sie auch den Führerschein bereits viele Jahre, haben aber seit der praktischen Prüfung nicht mehr gefahren? Sie haben Angst vor der Autobahn? Auch dies ist kein Problem!

Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich von uns persönlich beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

ADR

Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route. Das ist der französische Name für das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße kurz auch ADR genannt. Alles rund um diesen Themenzweig kann man in unseren Gefahrgutlehrgängen lernen.

ASF

Aufbauseminar für Führerscheinneulinge
Für die Fahrer, die innerhalb Ihrer Probezeit (Führerschein auf Probe) auffällig werden – d.h. einen schweren sogenannten A-Verstoß, oder zwei leichte sogenannte B-Verstöße mit Bußgeld hatten – gibt es vom Straßenverkehrsamt eine Aufforderung an einem Seminar teil zu nehmen. Dieses kann man auch bei uns machen.

ASP

Aufbauseminar für Punkteauffällige
Dieses Seminar ist speziell für Fahrer, die bereits mehrere Punkte in Flensburg gesammelt haben. Weitere Infos...

ADAC

Allgemeiner Deutscher Automobilclub (www.ADAC.de)
Der ADAC bietet mit dem Young Driver Programm eine kostenlose Mitgliedschaft an, welche berechtigt an einem kostenlosen Fahrsicherheitstraining teil zu nehmen, wenn diese in unserer Fahrschule abgeschlossen wurde.

Alter - Fahren im Alter

Ältere Autofahrer müssen häufig mit Vorurteilen kämpfen. Obwohl ältere Verkehrsteilnehmer statistisch gesehen nur wenige Unfälle haben, lässt im Alter oft das Sehen und Hören nach. Dies kann und muss der Fahrer durch seine Erfahrung wett machen. Was aber wenn die Erfahrung irrt und sich wichtige Verkehrsregeln mittlerweile geändert haben? Was ist nach dem Fahrzeugneukauf? Moderne Fahrzeuge haben heute längst komplizierter Bedienungsanleitungen als ein Videorekorder. Wir können Ihnen Kurse bzw. Lerneinheiten ganz nach Ihren Bedürfnissen anbieten.
Weitere Infos zu unseren Auffrischungskursen oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf...

AZWV - Zertifizierung

Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (www.AZWV.de)
AZMW -ZertifizierungDiese Verordnung ist Grundlage für eine Zertifizierung die Pflicht für jede Fahrschule ist, die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit einlösen kann. Grundlage der Zertifizierung ist ein Qualitätsmanagmentsystem. Das bedeutet ganz stark verkürzt, das ein Unternehmen mit einer solchen Zertifizierung bemüht ist ständig die Ausbildung zu verbessern und sich deshalb zusätzlich jedes Jahr kontrollieren lässt.

B

Baumaschinenführer

Die Berufsgenossenschaft sieht vor, dass jeder der betrieblich einen Lader, eine Raupe, einen Bagger oder auch einen Bulldozer fahren will vorher eine Ausbildung zum sogenannten Baumaschinenführer absolvieren muss. Auch diese Ausbildung ist bei uns möglich.
Weitere Infos zu unseren gewerblichen Kursen oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf...

Bögen üben

Unsere Fahrschule ist auch was Lernmittel angeht auf dem neuesten Stand der Technik. Natürlich gibt es noch die guten alten Papierbögen, aber die Theorieprüfung wird bereits auf dem Computer absolviert. Wie so etwas aussieht kann man beim TÜV sehen. Natürlich bereiten wir unsere Fahrschüler entsprechend vor und geben Internetcards aus. Mit diesen Karten kann zu Hause bequem am eigenen Rechner, aber auch in der Fahrschule mit unseren Fahrschullaptops gelernt werden. Über den Lernfortschritt wird der Fahrlehrer per Internet informiert und über eine Merkfunktion kann man so Bögen, die zu Hause noch unverständlich waren, in der Fahrschule erklären lassen.

Berufskraftfahrer-Regelung

Was bedeutet die Berufskraftfahrer-Regelung für einen Führerscheinneuling?
Es ist so, dass das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorsieht, dass alle Busfahrer und LKW-Fahrer der Europäischen Union, die Ihren Führerschein nach einem bestimmten Stichtag erwerben eine zusätzliche Ausbildung benötigen, um im gewerblichen Personen-/Güterverkehr arbeiten zu dürfen.

Der Stichtag für Busfahrer ist der 10. September 2008 und der Stichtag für LKW-Fahrer ist der 10. September 2009. Das bedeutet jetzt für einen Busfahrer, der heute den Führerschein Klasse D erwirbt, dass er zwar Fahrerlaubnistechnisch die Erlaubnis hat einen Bus mit Fahrgästen zu bewegen, jedoch sobald dies gewerblich (als Arbeitsstelle) geschieht, er die Qualifikation nach BKrFQG erwerben muss. Ähnlich sieht es für den LKW-Fahrer aus.

Aber bevor man darauf schaut, wie man an die Qualifikation kommt ist ein Blick auf die Ausnahmen ratsam, wann eine solche nicht vorgeschrieben ist. Es wird keine Grundqualifikation nach BKrFQG benötigt wenn

  • man den Führerschein Klasse 3 oder vor dem Stichtag den Führerschein Kl. C1 (beides bis 7,5t) bereits hat, so ist eine Grundqualifikation nicht notwendig! Diese hat man nämlich bereits! Auch die Klasse C1 ist ein Führerschein der Überklasse C und ist als Erwerb vor dem Stichtag anerkannt. Einzig muss evtl. eine Weiterbildung absolviert werden, dazu aber weiter
    unten.
  • das Fahrzeug eine zul. Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h hat
  • für die Polizei, Feuerwehr, etc. gefahren wird
  • die Fahrzeuge nur zum Zwecke der technischen Wartung/Reparatur gefahren wird
  • nicht gewerblich d.h. privat fährt
  • man nur zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (z.B. Dachdecker). Bitte in solchen Fällen ruhig die Fahrschule darauf ansprechen, da die Ausnahmen gründlich geprüft sein sollten.

Fällt man nicht unter diese Ausnahmen, muss eine so genannte "Grundqualifikation" erworben werden.
Diese Qualifikation kann auf drei Wege erworben werden:

  1. Berufskraftfahrerausbildung nach deutschem Vorbild (2 Jahre kombinierte Ausbildung Fahrschule/Betrieb) mit Prüfung bei der IHK.
  2. Beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Ausbildung in einer qualifizierten Ausbildungsstätte (z.B. in der Fahrschule Arnold) mit einer schriftlichen Prüfung bei der IHK am Ende.
  3. eine Ausbildung, jedoch eine sehr umfangreiche Prüfung bei der IHK (Fahrprüfung, schriftliche und mündliche Prüfung) deren Gebühren über 1000 Euro liegen werden. Davon abgesehen, dass eine solche Prüfung ohne Vorbereitung nicht zu schaffen ist.

In der Regel die Variante 2 der einfachste Weg. Dafür haben wir bereits nach AZWV zertifizierte Ausbildungsbausteine im Programm. Eine AZWV Zertifizierung ist die Voraussetzung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit.

Die Variante 1 ist in der Regel der Weg, den Personen gehen, die den Führerschein durch ein Unternehmen finanziert bekommen, da sie so während der Ausbildung bereits 2 Jahre an die Firma "gebunden" sind und bestens auf die Besonderheiten der Firma vorbereitet werden können. Dabei ist auch nicht zu vernachlässigen, dass hier natürlich mehr gelernt wird, als das in 140 Stunden möglich wäre.

Variante 3 ist eine Lösung für Kraftfahrer in der Zukunft, die nach dem Stichtag den Führerschein erwerben und viel Erfahrung durch privaten Einsatz eines LKW, oder als Schausteller, etc. sammeln konnten und sich so in der Lage sehen zeitlich schneller an die Grundqualifikation zu kommen. Kostenmäßig wird kein großer Unterschied bestehen zur Variante 2, da die Prüfgebühren der IHK so hoch sind.

Hat eine Person vor dem Stichtag (September 2008/2009 Bus/LKW) die Fahrerlaubnis erworben, muss diese Grundqualifikation nicht nachgeholt werden. Im Rahmen des Besitzstandrechtes wird hier die Grundqualifikation automatisch zuerkannt. Diese kann auch nicht verloren gehen! Das Einzige, was alte und neue Fahrerlaubnisinhaber nach dem Stichtag zu beachten haben, ist die neue Pflicht zur Weiterbildung. Alle fünf Jahre muss bereits heute ein Fahrerlaubnisinhaber seinen Führerschein durch eine ärztliche Untersuchung verlängern lassen. Ab dem Stichtag muss alle fünf Jahre fünf Tage Weiterbildung in einer qualifizierten Ausbildungsstätte (auch hier z.B. bei Fahrschule Arnold) nachgewiesen werden. Diese fünf Tage dürfen auf die fünf Jahre aufgeteilt werden, so dass der Arbeitnehmer nicht zu lange im Betrieb fehlt und diese Weiterbildung möglichst auf Samstagen abgewickelt werden können. Entsprechend gibt es "Eintagesweiterbildungsbausteine" im unserem Programm zusammen u.a. einem Perfektionstraining für Wiedereinsteiger oder Ladungssicherung in ausführlicher Form.

Leider ist dieses Thema der Weiterbildung ein nicht Einfaches, da es relativ viele verwirrende Übergangsregelungen gibt. Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei einer Fahrschule des Vertrauens (wir sind gerne zur Auskunft bereit). Kurz umrissen müssen Wiedereinsteiger spätestens (je nach Führerschein) 2013-1016 diese Weiterbildung haben. Aber es gelten natürlich die oben genannten Ausnahmen!

Ich hoffe bei diesem komplizierten Thema ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit fördert Erwerbslose unter gewissen Umständen mit Bildungsgutscheinen, welche bei Bildungsträgern gegen eine Weiterbildung eingelöst werden können. Ein solcher Bildungsträger ist auch die Fahrschule Arnold. Wir können spezielle zertifizierte Kurse anbieten, welche mit einem Bildungsgutschein bezahlt werden können.

Dies kann eine Gefahrgutschulung ein Führerschein oder auch ein Perfektionstraining sein. Eine Liste mit aktuellen Kursen in Ihrer Umgebung findet man auch im Kursnet der Agentur für Arbeit.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist eine Möglichkeit der Weiterbildungsfinanzierung. Jeder Erwerbstätige mit einem Einkommen unter 25.600 Euro im Jahr kann so mit einem Zuschuss bis 500 Euro rechnen. Weitere Informationen unter der Internetseite des Bundes.

Bildungsscheck des Landes NRW

Bildungsschecks des Landes NRW sind Gutscheine zur Förderung von Fortbildungen bzw. Weiterbildungen. Mit Hilfe des Bildungsgutscheins kann unter gewissen Bedingungen ein Teil der Weiterbildungskosten über einen Fond des Landes NRW und der Europäischen Union übernommen werden. In Rheine ist die Kreis Handwerkerschaft der passende Ansprechpartner für die Ausstellung von Bildungsschecks. Für genaue Kontaktdaten und die aktuellen Bedingungen besucht man am besten die entsprechende Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bus-Führerschein (Klasse D)

E

Ecotraining

Wirtschaftliche Fahrweise ist oft auch die sichere Fahrweise! In diesem Seminar lernt man nicht zu schleichen, sondern wirtschaftlich also bei akzeptablen Spritverbrauch und geringem Verschleiß zügig voran zu kommen.

Dazu sind natürlich theoretische Kenntnisse aus dem Bereich der Motorenkunde, der Getriebe, sowie der physikalischen Grundlagen zu Fahrwiederständen nötig. Abgerundet wird dieses theoretische Wissen in der Regel durch praktische Lektionen. Wollen Sie Sprit sparen? Dann schauen Sie bei uns vorbei!

Eintausch (Führerschein)

Hier werden allediejenigen fündig, die eine alte deutsche Fahrerlaubnis z.B. den "Rosa Lappen" gegen den neuen Kartenführerschein tauschen wollen, oder vielleicht sogar müssen. Auch alle diejenigen, die eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen wollen finden hier hilfreiche Informationen.

In dieser Tabelle sind jeweils die alten Fahrerlaubnisklassen den neuen nach europäschen Recht gegenüber gestellt. Sollten hinter einer solchen Fahrerlaubnisklasse noch eine Zahl stehen, so wird diese Klasse entwerder begrenzt oder noch zusätzlich erweitert, wie in den Fällen, in denen in der Spalte "Weitere Berechtigungen" noch etwas steht. Infos zu den Kennziffern finden Sie hier.

Umschreiben muss nur derjenige, der den Führerschein der Klasse 2 besitzt (und behalten will), oder mit Klasse 3 Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 18,75 to fahren möchte. Dies muss dann bis zum 50. Geburtstag geschehen sein, sonst verfällt der Anspruch auf diese Fahrerlaubnisklasse, bzw. mit der Klasse 3 dürfen nur Kfz mit Anhänger bis insg. 12 to gefahren werden. Eine solche Umschreibung zieht auch eine Zwangsuntersuchung alle 5 Jahre ab dem 50 Geburtstag mit sich, welche man sich bei Nichtumschreibung ersparen kann.

Alle anderen müssen grundsätzlich ihren Führerschein nicht umschreiben lassen. Jedoch kann es manchmal Ratsam sein, wenn man viel im Ausland unterwegs ist, da der neue Führerschein dort lieber gesehen ist.

Bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine muss zwischen drei Kategorien unterschieden werden.

  1. EU-Staaten:
    Dank des Kartenführerscheins brauchen diese Ihren Führerschein nicht umschreiben. Es besteht nur die Pflicht sich innerhalb eines halben Jahres beim Strassenverkehrsamt zu melden.
  2. Staaten mit bilateralen Verträgen:
    Ein Führerschein, der in einem solchen Land erworben wurde wird teilweise, oder sogar ganz anerkannt und ohne Prüfung umgeschrieben. Die Umschreibung sollte innerhalb von 3 Jahren geschehen, da sonst der Anspruch verloren geht. Fahren darf man mit diesem Führerschein in Deutschland nur ein halbes Jahr, jedoch kann diese Zeitspanne dann nochmals etwas verlängert werden, jedoch muss dieses rechtzeitig beantragt werden.
  3. Drittstaaten:
    Für diese gilt, dass man den Führerschein oft nur durch eine theoretische und praktische Prüfung umschreiben lassen kann, jedoch gibt hier sehr unterschiedliche Regelungen. Es empfiehlt sich beraten zu lassen, da die Regelungen teileweise für ein Land sogar unterschiedlich sind. Sollte es nur notwendig sein die Prüfungen zu machen, so kann es sich anbietet trotzdem ein paar Sonderfahrten zu machen. Es besteht jedoch kein Zwang, genauso wie für die theoretischen Unterrichte.
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EU-Berufskraftfahrer

Viele sprechen mittlerweile vom EU-Berufskraftfahrer. Dies ist nicht das Gleiche wie der "deutsche" Berufskraftfahrer. Man Unterscheidet zwischen dem anerkannten Ausbildungsberuf und der Grundqualifikation. Siehe auch Berufskraftfahrer-Regelung, oben.

F

Fahrerlaubnisrechner

Dieser einfache Test zeigt, welche Führerscheinklasse für Ihr Fahrzeug benötigt wird. Es können die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E, C und CE anhand der drei unten abgefragten Werte unterschieden werden. Ob das Fahrzeug ein PKW, ein LKW, oder ein Wohnmobil ist, spielt für die Fürerscheinklasse keine Rolle! Die Werte können Sie am besten direkt aus den Fahrzeugscheinen entnehmen.

kg
kg (0 = ohne Anhänger)
kg(nur ausfüllen, wenn mit Anhänger)

Fahrlehrer

Unsere Fahrlehrer sind alle UpToDate was die gesetzlichen Vorschriften angeht und schlagen in einer angenehmen Lernatmosphäre den kürzesten Weg Richtung Führerschein ein. Mehr Infos zu unseren Fahrlehrern...

Fahrlehrerverband

Eine gute Fahrschule sollte immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge sein. Dazu gehört natürlich ein guter Draht zu neuen Informationen. Daher haben sich die meisten Fahrschulen im Fahrlehrerverband organisiert, welcher sich z.B. in der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und als Bundesverband in der Gesetzgebung engagiert.

Ferienführerschein

Regelmäßig bieten wir den Ferienführerschein für PKW an. Innerhalb von nur acht Tagen wird der gesamte Theorieunterricht durchgepaukt und dazu noch Bögen gelernt und ein Pannenkurs absolviert. Nach dem Lernmarathon kannst du (sofern du dir sicher ist) direkt in die theoretische Prüfung. Solltest du sogar den ganzen Tag für Fahrschule opfern wollen, kannst du im Verlauf der Ferien schon recht weit mit dem Fahren sein.

Das Schöne ist, dass du dich nach der Schule nicht mehr zur Fahrschule schleppen musst, um Theorie zu Pauken. In den Ferien kommst du morgens zur Fahrschule (keine Angst nicht zu früh), wenn du noch fit bist und die Zeit wie im Fluge vergeht. Dadurch, dass alle Zeit haben und niemand so genau auf die Uhr schaut, kann der Stoff viel intensiver gelernt werden als normal. Selbst die Technikthemen lernen sich wie von selbst, wenn man im für unsere Fahrschüler kostenlosen Pannenkurs mit Schraubenschlüssel, Wagenheber, Ölkanne und anderen Utensilien selbst Hand anlegt.

Hier steht der Spaß beim Lernen und das wirkliche Verstehen und nicht bloßes Auswendiglernen im Vordergrund. Sollten wir dann noch Glück haben und es gibt gutes Wetter, so steht einer Spritztour im Fahrschul-Cabrio nichts mehr im Wege. Solltest du jetzt Lust auf den Ferienführerschein bekommen haben, so gilt es sich möglichst früh vor den Ferien zu entscheiden, denn die Anzahl der Plätze ist begrenzt und vor der Prüfung sind ein paar Dinge zu organisieren:
Der Führerscheinantrag mit Passbild, Sehtest und Teilnahmebescheinigung am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" sollte wenigstens drei Wochen vor der geplanten Prüfung im Rathaus abgegeben werden.

Für mehr Informationen melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf dich!

Flensburg

Flensburg kennt fast jeder Autofahrer. Warum? Weil dort die Punkte in der Kartei des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert werden.

Fortbildung nach ADR

Gefahrgutfahrer müssen alle fünf Jahre zu einer Fortbildung inkl. Prüfung durch die IHK Münster. Die Prüfung muss vor dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung abgelegt werden. Da diese Kurse zwar regelmäßig, aber mit größerem Versatz laufen empfiehlt es sich bereits ein Jahr vor Ablauf über mögliche Termine zu informieren. Sollte man die Prüfung vorzeitig (max. 12 Monate) ablegen geht nichts verloren, sondern die Bescheinigung wird dann so ausgestellt als ob die Prüfung am Ablaufdatum gemacht worden wäre. Nur ein Tag später als das Ablaufdatum und die Bescheinigung ist ungültig und die gesamte Ausbildung zum Gefahrgutfahrer muss wiederholt werden. Brauchen Sie eine Verlängerung Ihrer ADR-Bescheinigung melden Sie sich bei uns und wir informieren Sie weiter.

Fortbildung nach BKrFQG

Alle Bus- und LKW-Fahrer, die im gewerblichen Personen-/Güterverkehr tätig sind müssen regelmäßig eine Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz besuchen. Wer und wann eine solche Fortbildung machen muss findet man oben unter dem Stichwort Berufskraftfahrer.

FSF (Freiwilliges Fortbildungseminar)

Durch ein Freiwilliges Fortbildungsseminar kann die Probezeit um ein halbes Jahr verkürzt werden. Wie erfährst Du bei uns.

Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17 ist ein Modellprojekt, welches in mehreren Bundesländern momentan betrieben wird. Auch Nordrhein Westfalen hat sich an dem Projekt beteiligt, weshalb es nun möglich ist bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger) zu erwerben.

Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft:

  • Der Fahrerlaubnisbewerber muss zu Beginn der Ausbildung mindestens 16 1/2 Jahre alt sein.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen mit der Ausbildung und der damit verbundenen Datenerhebung einverstanden sein. Denn im Rahemen des Projektes wird erhoben, ob der Führerschein mit 17 zu mehr oder weniger Unfällen führt.
  • Es muss bei der Beantragung mindestens eine Begleitperson benannt werden, die
    • mindestens 30 Jahre alt ist
    • im Besitz der Klasse B Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren ist
    • höchstens 3 Punkte in Flensburg hat

Nach der Ausbildung bekommt der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Nur wenn eine der vermerkten Personen mitfährt darf der/die Fahrschüler/in den PKW fahren. Das Fahrer/in und Begleiter/in beide kein Alkohol trinken dürfen versteht sich von selbst.

Die Begleitperson hat dabei nur beruhigende und beratende Funktion! Sie darf also nicht ins Steuer greifen, oder sonst wie Fahrlehrer ähnliche Funktionen übernehmen. Immerhin ist der/die 17 Jahrige voll ausgebildet und kann fahren (darf nur nicht). In der Zeit bis zum 18 Geburtstag kann so viel Fahrerfahrung unter Aufsicht gesammelt werden, bis dann der Führerschein ausgetauscht wird.

Ganz angenehm dabei ist, dass mit der Prüfbescheinigung Fahrzeuge der Klasse L (Trecker), M (Roller) und S (Quads) auch ohne Begleitung gefahren werden dürfen.

Führerschein auf Probe

Wenn man seinen ersten Führerschein erwirbt (Ausnahme Klasse M) bekommt man diesen Führerschein nur auf Probe. Für zwei Jahre wird der Führerscheinneuling unter besondere Beobachtung gestellt und hat in Flensburg eine besondere Kartei. Sollte innerhalb dieser zwei Anfangsjahre mit einem Bußgeldbewährten Verkehrsverstoß auffallen, führt dies in der Regel zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auch ASF genannt.

G

Gabelstapler

Die Berufsgenossenschaft sieht vor, dass jeder der betrieblich einen Gabelstapler fahren will vorher eine Ausbildung zum sogenannten Führer von Flurförderfahrzeugen absolvieren muss. Auch diese Ausbildung ist bei uns möglich.

Gefahrgut

siehe oben: ADR, Fortbildung nach ADR oder direkt in unserem Kursangebot.

Gefahrenklassen


1. Explosive Stoffe, z.B. Feuerwerkskörper, Munition
2. Gase, z.B. Propan, Stickstoff
3. Entzündbare flüssige Stoffe, z.B. Propan, Stickstoff
4.1 Entzündbare feste Stoffe, z.B. Zündhölzer
4.2 Selbstentzündliche Stoffe, z.B. Phosphor
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln., z.B. Magnesium
5.1 Oxidierende Stoffe, z.B. Wasserstoffperoxid
5.2 Organische Peroxide, z.B. Peroxyessigsäure
6.1 Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel), z.B. Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel)
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe, z.B. Krankenhausabfälle
7. Radioaktive Stoffe, z.B. radioaktives Jod für Krankenhäuser
8. ätzende Stoffe, z.B. Schwefelsäure
9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, z.B. Asbest

Grundqualifikation

Seit dem 10.09.2008 für Bus und seit dem 10.09.09 für LKW gilt, dass der Führerscheinerwerb für den gewerblichen Personen-/Güterverkehr nicht mehr ausreicht. Es muss zumindest eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifiaktionsgesetz (s.o. Berufskraftfahrer) erworben werden.

I

Intensivkurse

Grundsätzlich sind fast alle unsere Ausbildungen auch in Vollzeit und somit in kurzer Zeit absolvierbar. Als Beispiel sei hier der Ferienführerschein genannt. Natürlich gilt dies aber auch für die LKW-Ausbildung, die Grundqualifikation nach BKrFQG und allen gewerblichen Kursen. Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Infos zur Seite, fragen Sie uns!

K

Kennziffern (EU-Führerhschein)

Der EU-Kartenführerschein hat auf der Rückseite eine Spalte mit der Nummer 12. In dieser Spalte haben viele Führerscheinbesitzer Kennziffern, die den Umfang einer Fahrerlaubnisklasse erweitern, oder begrenzen. Dies kann der Eintrag für eine Brille sein, aber auch ein Eintrag, dass nur mit Automatikfahrzeugen gefahren werden darf. In der nachfolgenden Tabelle findet man alle Kennziffern der größe nach sortiert vor:

a) Schlüsselzahlen der Europäischen Union

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese für die Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
05.08 kein Alkohol
10 Angepaßte Schaltung
15 Angepaßte Kupplung
20 Angepaßte Bremsmechanismen
25 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
30 Angepaßte kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepaßte Bedienvorrichtungen
40 Angepaßte Lenkung
42 Angepaßte(r) Rückspiegel
43 Angepaßter Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepaßte) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepaßte) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepaßte Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepaßte Rückspiegel
44.07 Angepaßte Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen)
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen. Oder einfacher formuliert für zum Beispiel die ehemalige Klasse 3, wenn der "rosa Lappen" in einen Kartenfürerschein getauscht wird.

(C1E > 12000 kg, L <= 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

(S1 <= 25/7.500 kg) Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

(L <= 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

b) nationale Schlüsselzahlen

104 Muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
175 Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
177 Klasse L auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung 178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr 179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden
180 Auflage: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (Für die Klasse S ist kein Feld auf dem betreffenden Führerschein)

Klassenteinteilung / Fahrererlaubnisklassen / Führerscheinklassen

Im folgenden werden die aktuell gültigen Fahrerlaubnisklassen genauer erklärt und auch das Mindestalter für den Fahrerlaubniserwerb genannt. Die Fahrerlaubnisklassen werden dabei nach Gruppen unterschieden, die durch Buchstaben gekennzeichnet sind z.B. Zweiräder mit "A" und PKW mit "B". Weiterhin sind kleine Fahrzeuge einer Fahrzeuggruppe mit der "1" zusätzlich versehen, so ist "A1" der Führerschein für leistungsmäßig kleinere Motorräder. Zuletzt werden alle Führerscheine, die speziell für den Betrieb von Anhängern benötigt werden mit einem "E" gekennzeichnet, z.B. "BE" für PKW mit Anhänger.

Der Begriff PKW ist jedoch etwas falsch verwendet an dieser Stelle. Gemeint sind Fahrzeuge, die langläufig unter den Begriff PKW fallen. Jeder Mensch würde zu einem Smart, der von der Post für den Brieftransport genutzt wird, PKW sagen, auch wenn im Fahrzeugschein LKW steht. Genau genommen ist die Unterscheidung PKW (Personenkraftwagen) und LKW (Lastkraftwagen) eher eine Frage der Steuer und spielt bei der benötigten Fahrerlaubnis keine Rolle.

Sollte man sich nicht ganz sicher sein, ob ein Kraftfahrzeug nun Klasse B, Klasse C1, oder sogar Klasse CE benötigt um damit fahren zu dürfen, der kann dieses auch mit Hilfe unseres kleinen Fahrerlaubnisrechners errechnen lassen.

Zweiräder

Mofa


Mofa
Ab 15 Jahren

Motorrad

Klasse M
Ab 16 Jahren
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Klasse A1
Ab 16 Jahren
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Klasse A beschränkt
Ab 18 Jahren
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Klasse A unbeschränkt
Ab 25 Jahren
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

PKW


PKW Klasse S
Ab 16 Jahren
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

PKW mit Anhänger

Klasse B
Ab 18 Jahren, oder auch mit 17 Jahren, dann jedoch nur in Begleitung
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Klasse BE
Ab 18 Jahren, oder auch ab 17, siehe Klasse B
Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

LKW

LKW


Klasse C
Ab 18 Jahren, jedoch bis zum 21. Lebensjahr kein gewerblicher Güterverkehr über 7500 kg im gesamten Zug
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse C1
Ab 18 Jahren, jedoch bis zum 21. Lebensjahr kein gewerblicher Güterverkehr über 7500 kg im gesamten Zug
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse CE
Ab 18 Jahren, jedoch bis zum 21. Lebensjahr kein gewerblicher Güterverkehr über 7500 kg im gesamten Zug
Kraftfahrzeuge der Klassen C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Klasse C1E
Ab 18 Jahren, jedoch bis zum 21. Lebensjahr kein gewerblicher Güterverkehr über 7500 kg im gesamten Zug
Kraftfahrzeuge der Klassen C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Zusätzlich
Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Bus

Bus


Klasse D
Ab 21 Jahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse D1
Ab 21 Jahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse D1E
Ab 21 Jahren
Kraftfahrzeuge der Klassen D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jedoch 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Klasse DE
Ab 21 Jahren
Kraftfahrzeuge der Klassen D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Trecker

Trecker


Klasse L
Ab 16 Jahren
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse T
Ab 16 Jahren
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

  • Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes
  • landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

L

Ladungssicherung

Informationen zur Ladungssicherung nach VDI 2700 siehe hier

LKW-Führerschein (Klasse C)

M

Mofa-Prüfbescheinigung

Motorradführerschein (Klasse A)

N

Nachschulung

siehe unser Kursangebot

P

Punkte in Flensburg

Keiner hat sie gerne, aber viele haben sie: die Punkte in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt. Wenn man wissen möchte wie viele Punkte man aktuell hat, so erfährt man dies am besten auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes. Dort kann online Einsicht genommen werden. Wenn man die Punkte wieder los werden will lohnt sich ein Blick auf unser Kursprogramm zum Thema Nachschulung.

Perfektionstraining

PKW-Führerschein

Q

Quad-Führerschein (Klasse S)

R

Rheine

Rheine ist nicht nur die Heimatstadt für die meisten unserer Fahrlehrer, sondern auch Sitz der Fahrschule. Für weitere Informationen rund um Rheine empfiehlt sich die Internetseite der Stadt Rheine.

Roller-Führerschein (Klasse A1 und M)

siehe oben, Fahrerlaubnisklassen

S

Seminar ASF/ASP

Informationen für ASF/ASP-Seminaren (Nachschulungen) siehe unser Kursangebot

U

Umschreibung (Führerschein)

V

VDI (Verein Deutscher Ingenieure)

Der Verein Deutscher Ingenieure ist auf einem breiten Gebiet der Forschung und Bildung tätig. Er setzt sich für Normen und technische Regeln ein, wie z.B. die Norm 2700, die für Ladungssicherung ein herausragendes Regelwerk darstellt.

VDI 2700)

W

Weiterbildung BKrFQG

Z

Zertifizierung nach AZWV

siehe oben, AZWV