Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Traktorführerschein in Rheine – melde dich jetzt in unserer Fahrschule an

Bei uns bist du richtig, wenn es ein besonders leistungsstarkes Gefährt sein soll.

In der Land- und Forstwirtschaft sind die Anforderungen an die Fahrzeuge äußerst hoch, da schwere Güter bewegt werden müssen und abseits von Straßen gefahren wird. Aus diesem Grund sind spezielle Führerscheine für die Nutzung dieser Fahrzeuge zu erwerben.

Fun Fact: Das Wort „Trecker“ kommt aus dem Norddeutschen/Plattdeutschen und ist eine Ableitung des Verbs „trecken“, was „ziehen“ bedeutet. Die Bezeichnung für die landwirtschaftliche Zugmaschine ist also direkt mit ihrer Funktion verbunden – etwas zu ziehen oder zu schleppen.

Unsere Fahrschule in Rheine bietet neben der Ausbildung in den Führerscheinklassen A, B, C und D selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Traktorführerschein zu erlangen.

Führerscheine für die Land- und Forstwirtschaft – Klassen L und T

Diese Führerscheine für Land- und Forstwirtschaft kannst du bei uns absolvieren:

Hast du Fragen zu den Traktorführerscheinen, die du in unserer Fahrschule machen kannst? Oder möchtest du dich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf deine Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!

Ausführliche Informationen erhältst du zudem auf den folgenden Seiten. Wir freuen uns, dich erfolgreich zum Führerschein bringen zu dürfen!

Klasse L – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 40 km/h

Der Führerschein Klasse L ist ideal für die gelegentliche Nutzung von Zugmaschinen in der Landwirtschaft. Mit dem Führerschein Klasse L, den du ab dem 16. Lebensjahr machen kannst, darfst du Zugmaschinen solo bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (kurz bbH) von 40 km/h fahren sowie Fahrzeugkombinationen mit bis zu zwei Anhängern mit einer bbH von 25 km/h (zulassungsfreie Anhänger).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler, Lader) bis bbH 25 km/h sind ebenfalls eingeschlossen.

Klasse T – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 60 km/h

Mit dem T-Führerschein ist es möglich, ab dem 18. Lebensjahr Zugmaschinen bis 60 km/h zu steuern. Vor dem 18. Lebensjahr ist ausschließlich die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (kurz LoF) Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt.

Darüber hinaus ist es mit dem Besitz des Führerscheins Klasse T zulässig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler, Bagger, Mähdrescher usw.) bis bbH 40 km/h zu führen.

Zum Seitenanfang