Fahrerlaubnisrechner
FAQ
Auffrischungskurse
ADR
ASF
FES
ADAC
Alter – Fahren im Alter
AZAV – Zertifizierung
B96
B196
Baumaschinenführer
Bögen üben
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Dies kann eine Gefahrgutschulung ein Führerschein oder auch ein Perfektionstraining sein. Eine Liste mit aktuellen Kursen in Ihrer Umgebung findet man auch im Kursnet der Agentur für Arbeit.
Bildungsprämie
Bildungsscheck des Landes NRW
Bildungsurlaub
Das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen.
Die Fahrschule Arnold ist anerkannt als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung und kann Weiterbildungen mit Bildungsurlaub anbieten. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bildungsurlaub.de
Berufskraftfahrer-Regelung
Der Stichtag für Busfahrer ist der 10. September 2008 und der Stichtag für LKW-Fahrer ist der 10. September2009. Das bedeutet jetzt für einen Busfahrer, der heute den Führerschein Klasse D erwirbt, dass er zwar Fahrerlaubnistechnisch die Erlaubnis hat einen Bus mit Fahrgästen zu bewegen, jedoch sobald dies gewerblich (als Arbeitsstelle) geschieht, er die Qualifikation nach BKrFQG erwerben muss. Ähnlich sieht es fürden LKW-Fahrer aus.
Aber bevor man darauf schaut, wie man an die Qualifikation kommt ist ein Blick auf die Ausnahmen ratsam, wann eine solche nicht vorgeschrieben ist. Es wird keine Grundqualifikation nach BKrFQG benötigt wenn man den Führerschein Klasse 3 oder vor dem Stichtag den Führerschein Kl. C1 (beides bis 7,5t) bereits hat, so ist eine Grundqualifikation nicht notwendig! Diese hat man nämlich bereits! Auch die Klasse C1 ist ein Führerschein der Überklasse C und ist als Erwerb vor dem Stichtag anerkannt. Einzig muss evtl. eine Weiterbildung absolviert werden, dazu aber weiter unten. Das Fahrzeug eine zul. Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h hat für die Polizei, Feuerwehr, etc. gefahren wird die Fahrzeuge nur zum Zwecke der technischen Wartung/Reparatur gefahren wird nicht gewerblich d. h. privat fährtman nur zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (z.B.Dachdecker). Bitte in solchen Fällen ruhig die Fahrschule darauf ansprechen, da die Ausnahmen gründlich geprüft sein sollten. Fällt man nicht unter diese Ausnahmen, muss eine so genannte “Grundqualifikation” erworben werden. Diese Qualifikation kann auf drei Wege erworben werden:
Berufskraftfahrerausbildung nach deutschem Vorbild (2 Jahre kombinierte Ausbildung Fahrschule/Betrieb) mit Prüfung bei der IHK. Beschleunigte Grundqualifikation 140 Stunden Ausbildung in einer qualifizierten Ausbildungsstätte (z.B. in der Fahrschule Arnold) mit einer schriftlichen Prüfung bei der IHK am Ende eine Ausbildung, jedoch eine sehr umfangreiche Prüfung bei der IHK (Fahrprüfung, schriftliche und mündliche Prüfung) deren Gebühren über 1000 Euro liegen werden. Davon abgesehen, dass eine solche Prüfung ohne Vorbereitung nicht zu schaffen ist. In der Regel die Variante 2 der einfachste Weg. Dafür haben wir bereits nach AZWV zertifizierte Ausbildungsbausteine im Programm. Eine AZWV Zertifizierung ist die Voraussetzung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Die Variante 1 ist in der Regel der Weg, den Personen gehen, die den Führerschein durch ein Unternehmen finanziert bekommen, da sie so während der Ausbildung bereits 2 Jahre an die Firma “gebunden” sind und bestens auf die Besonderheiten der Firma vorbereitet werden können. Dabei ist auch nicht zu vernachlässigen, dass hier natürlich mehr gelernt wird, als das in 140 Stunden möglich wäre.
Variante 3 ist eine Lösung für Kraftfahrer in der Zukunft, die nach dem Stichtag den Führerschein erwerben und viel Erfahrung durch privaten Einsatz eines LKW, oder als Schausteller, etc. sammeln konnten und sich so in der Lage sehen zeitlich schneller an die Grundqualifikation zu kommen. Kostenmäßig wird kein großer Unterschied bestehen zur Variante 2, da die Prüfgebühren der IHK so hoch sind.
Hat eine Person vor dem Stichtag (September 2008/2009 Bus/LKW) die Fahrerlaubnis erworben, muss diese Grundqualifikation nicht nachgeholt werden. Im Rahmen des Besitzstandrechtes wird hier die Grundqualifikation automatisch zuerkannt. Diese kann auch nicht verloren gehen! Das Einzige, was alte und neue Fahrerlaubnisinhaber nach dem Stichtag zu beachten haben, ist die neue Pflicht zur Weiterbildung. Alle fünf Jahre muss bereits heute ein Fahrerlaubnisinhaber seinen Führerschein durch eine ärztliche Untersuchung verlängern lassen. Ab dem Stichtag muss alle fünf Jahre fünf Tage Weiterbildung in einer qualifizierten Ausbildungsstätte (auch hier z. B. bei Fahrschule Arnold) nachgewiesen werden. Diese fünf Tage dürfen auf die fünf Jahre aufgeteilt werden, so dass der Arbeitnehmer nicht zu lange im Betrieb fehlt und diese Weiterbildung möglichst auf Samstagen abgewickelt werden können. Entsprechend gibt es “Eintagesweiterbildungsbausteine” im unserem Programm zusammen u. a. einem Perfektionstraining für Wiedereinsteiger oder Ladungssicherung in ausführlicher Form.
Leider ist dieses Thema der Weiterbildung ein nicht Einfaches, da es relativ viele verwirrende Übergangsregelungen gibt. Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei einer Fahrschule des Vertrauens (wir sind gerne zur Auskunft bereit). Kurz umrissen müssen Wiedereinsteiger spätestens (je nach Führerschein) 2013-1016 diese Weiterbildung haben. Aber es gelten natürlich die oben genannten Ausnahmen! Ich hoffe bei diesem komplizierten Thema ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Ecotraining
EU-Führerschein
Die Vorderseite zeigt neben dem Bild des Besitzers auch direkt hinter den kleinen blauen Ziffern die persönlichen Daten des Besitzers. So gibt die Ziffer 1 den Nachnamen und die Ziffer 2 den Vornamen des Besitzers an. Ziffer 3 betrifft das Geburtsdatum und den Geburtsort. Ziffer 4a zeigt das Datum der Herstellung dieser Karte, 4b das Datum des Ablaufs der Gültigkeit. Die Ziffer 4b ist jedoch in Deutschland immer durch einen kurzen Strich belegt, da in Deutschland nur bestimmt Fahrerlaubnisklassen beschränkt gültig sind. Dies kann dann auf der Rückseite gesehen werden. Ziffer 4c zeigt die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat und Ziffer 5 gibt die Führerscheinnummer an. Zuletzt bleiben noch die Ziffern 7 und 9, wobei die Ziffer 7 die Unterschrift des Besitzers zeigt und Ziffer 9 die Fahrerlaubnisse in Kurzform zeigt. Dies sind natürlich Buchstaben und keine Zahlen mehr, wie auf älteren Führerscheinen. Sollte man sich bei der Bedeutung dieser Buchstaben noch nicht so sicher fühlen, kann dies in der Rubrik Klasseneinteilung nachlesen.
Die Rückseite enthält in der linken unteren Ecke eine kleine Legende für die Ziffern, die Ziffer 13, die in der Regel leer sein dürfte und Ziffer 14, die das Ausstellungsdatum des Führerscheines angibt.
Rechts daneben befindet sich eine Tabelle. Die erste Spalte gibt dabei alle Fahrerlaubnisklassen an, die es in Deutschland gibt. Die zweite Spalte gibt das Ausstellungsdatum der entsprechenden Klasse an, sofern man diese besitzt. Sollte in dieser Spalte nur ein Sternchen stehen, so ist das Datum identisch mit dem der Ziffer 14. In der Spalte mit der Ziffer 11 steht das Ablaufdatum der entsprechenden Klasse. Dies jedoch nur, sofern diese Fahrerlaubnisklasse zeitlich begrenzt erteilt wird. Ein Beispiel dafür wäre der Busführerschein der Klasse D. In der Spalte 12 befinden sich dann zuletzt Kennziffern, die sich auf die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen beziehen. Sollte sich eine Kennziffer (Beispiel: Der Führerscheininhaber muss eine Brille tragen) auf alle Klassen beziehen, so wird diese in der letzten Zeile unter den Fahrerlaubnisklassen eingetragen.
Eintausch (Führerschein)
In dieser Tabelle sind jeweils die alten Fahrerlaubnisklassen den neuen nach europäschen Recht gegenübergestellt. Sollten hinter einer solchen Fahrerlaubnisklasse noch eine Zahl stehen, so wird diese Klasse entweder begrenzt oder noch zusätzlich erweitert, wie in den Fällen, in denen in der Spalte “Weitere Berechtigungen” noch etwas steht. Infos zu den Kennziffern finden Sie hier.
Umschreiben muss nur derjenige, der den Führerschein der Klasse 2 besitzt (und behalten will), oder mit Klasse 3 Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 18,75 t fahren möchte. Dies muss dann bis zum 50. Geburtstag geschehen sein, sonst verfällt der Anspruch auf diese Fahrerlaubnisklasse, bzw. mit der Klasse 3 dürfen nur Kfz mit Anhänger bis insg. 12 t gefahren werden. Eine solche Umschreibung zieht auch eine Zwangsuntersuchung alle 5 Jahre ab dem 50 Geburtstag mit sich, welche man sich bei Nichtumschreibung ersparen kann.
Alle anderen müssen grundsätzlich ihren Führerschein erst 2033 umschreiben lassen. Jedoch kann es manchmal Ratsam sein, wenn man viel im Ausland unterwegs ist, da der neue Führerschein dort lieber gesehen ist.
Bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine muss zwischen drei Kategorien unterschieden werden.
EU-Staaten: Dank des Kartenführerscheins brauchen diese Ihren Führerschein nicht umschreiben. Es besteht nur die Pflicht sich innerhalb eines halben Jahres beim Strassenverkehrsamt zu melden.
Staaten mit bilateralen Verträgen: Ein Führerschein, der in einem solchen Land erworben wurde wird teilweise, oder sogar ganz anerkannt und ohne Prüfung umgeschrieben. Die Umschreibung sollte innerhalb von 3 Jahren geschehen, da sonst der Anspruch verloren geht. Fahren darf man mit diesem Führerschein in Deutschland nur ein halbes Jahr, jedoch kann diese Zeitspanne dann nochmals etwas verlängert werden, jedoch muss dieses rechtzeitig beantragt werden.
Drittstaaten: Für diese gilt, dass man den Führerschein oft nur durch eine theoretische und praktische Prüfung umschreiben lassen kann, jedoch gibt hier sehr unterschiedliche Regelungen. Es empfiehlt sich beraten zulassen, da die Regelungen teilweise für ein Land sogar unterschiedlich sind. Sollte es nur notwendig sein die Prüfungen zu machen, so kann es sich anbietet trotzdem ein paar Sonderfahrten zu machen. Es besteht jedoch kein Zwang, genauso wie für die theoretischen Unterrichte.
EU-Berufskraftfahrer
Fahrerlaubnisrechner
Rolle! Die Werte können Sie am besten direkt aus den Fahrzeugscheinen entnehmen.
Fahrlehrer
Fahrlehrerverband
Ferienführerschein
Das Schöne ist, dass du dich nach der Schule nicht mehr zur Fahrschule schleppen musst, um Theorie zu Pauken. In den Ferien kommst du morgens zur Fahrschule (keine Angst nicht zu früh), wenn du noch fit bist und die Zeit wie im Fluge vergeht. Dadurch, dass alle Zeit haben und niemand so genau auf die Uhr schaut, kann der Stoff viel intensiver gelernt werden als normal. Selbst die Technikthemen lernen sich wie von selbst, wenn man im für unsere Fahrschüler kostenlosen Pannenkurs mit Schraubenschlüssel, Wagenheber, Ölkanne und anderen Utensilien selbst Hand anlegt.
Hier steht der Spaß beim Lernen und das wirkliche Verstehen und nicht bloßes Auswendiglernen im Vordergrund. Solltest du jetzt Lust auf den Ferienführerschein bekommen haben, so gilt es sich möglichst früh vor den Ferien zu entscheiden, denn die Anzahl der Plätze ist begrenzt und vor der Prüfung sind ein paar Dinge zu organisieren:
Der Führerscheinantrag mit Passbild, Sehtest und Teilnahmebescheinigung am Kurs “Erste Hilfe” sollte wenigstens fünf Wochen vor der geplanten Prüfung im Rathaus abgegeben werden.
Für mehr Informationen melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf dich!
Flensburg
Fortbildung nach ADR
Fortbildung nach BKrFQG
Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 ist ein Modellprojekt, welches in mehreren Bundesländern momentan betrieben wird. Auch Nordrhein Westfalen hat sich an dem Projekt beteiligt, weshalb es nun möglich ist bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger) zu erwerben.
Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft:
- Der Fahrerlaubnisbewerber muss zu Beginn der Ausbildung mindestens 16 1/2 Jahre alt sein.
- Die Erziehungsberechtigten müssen mit der Ausbildung und der damit verbundenen Datenerhebung einverstanden sein. Denn im Rahmen des Projektes wird erhoben, ob der Führerschein mit 17 zu mehr oder weniger Unfällen führt.
- Es muss bei der Beantragung mindestens eine Begleitperson benannt werden, die
- mindestens 30 Jahre alt ist
- im Besitz der Klasse B Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren ist
- höchstens einen Punkt in Flensburg hat
Nach der Ausbildung bekommt der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Nur wenn eine der vermerkten Personen mitfährt darf der/die Fahrschüler/in den PKW fahren. Das Fahrer/in und Begleiter/in beide kein Alkohol trinken dürfen versteht sich von selbst.
Die Begleitperson hat dabei nur beruhigende und beratende Funktion! Sie darf also nicht ins Steuer greifen, oder sonst wie Fahrlehrer ähnliche Funktionen übernehmen. Immerhin ist der/die 17 Jährige voll ausgebildet und kann fahren (darf nur nicht). In der Zeit bis zum 18 Geburtstag kann so viel Fahrerfahrung unter Aufsicht gesammelt werden, bis dann der Führerschein ausgetauscht wird.
Ganz angenehm dabei ist, dass mit der Prüfbescheinigung Fahrzeuge der Klasse L (Trecker) und AM (Roller) auch ohne Begleitung gefahren werden dürfen.
Führerschein auf Probe
FES Fahrerlaubnisseminar
Gabelstapler
Gefahrgut
Dabei wird nach der Gefahr und nach der Transportart unterschieden. Entsprechend wird für jede Art von Gefahr bzw. des Transportes eine andere Bescheinigung bzw. Ausbildung vorausgesetzt.
In der Fahrschule werden Personen in dem Führen von Kraftfahrzeugen ausgebildet. Entsprechend bilden wir auch Personen nur im Bereich Gefahrgut im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen aus. Dabei wird jedoch auch der Transport in Stück- und Schüttgut, sowie der Transport in Tanks unterschieden. Der Stück- und Schüttgutkurs bildet dabei einen Basiskurs, der die Grundlage für weitere Spezialisierungen bildet. Aufbauend auf diesen Basiskurs kann die Ausbildung für den Transport von Gefahrgütern in Tanks erfolgen.
Gefahrenklassen
1. Explosive Stoffe, z. B. Feuerwerkskörper, Munition
2. Gase, z. B. Propan, Stickstoff
3. Entzündbare flüssige Stoffe, z. B. Propan, Stickstoff
4.1 Entzündbare feste Stoffe, z. B. Zündhölzer
4.2 Selbstentzündliche Stoffe, z. B. Phosphor
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, z. B. Magnesium
5.1 Oxidierende Stoffe, z. B. Wasserstoffperoxid
5.2 Organische Peroxide, z. B. Peroxyessigsäure
6.1 Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel), z. B. Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel)
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe, z. B. Krankenhausabfälle
7. Radioaktive Stoffe, z. B. radioaktives Jod für Krankenhäuser
8. ätzende Stoffe, z. B. Schwefelsäure
9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, z. B. Asbest
Grundqualifikation
Intensivkurse
Kennziffern (EU-Führerschein)
Der EU-Kartenführerschein hat auf der Rückseite eine Spalte mit der Nummer 12. In dieser Spalte haben viele Führerscheinbesitzer Kennziffern, die den Umfang einer Fahrerlaubnisklasse erweitern, oder begrenzen. Dies kann der Eintrag für eine Brille sein, aber auch ein Eintrag, dass nur mit Automatikfahrzeugen gefahren werden darf. In der nachfolgenden Tabelle findet man alle Kennziffern der Größe nach sortiert vor:
Schlüsselzahl | Beschränkungen / Auflagen / Zusatzangaben |
1 | Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: |
01.01 | Brille |
01.02 | Kontaktlinsen |
01.03 | Schutzbrille |
2 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
3 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
5 | Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
05.01 | Nur bei Tageslicht |
05.02 | In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts … / innerhalb der Region |
05.03 | Ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 | Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h |
05.05 | Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist |
05.06 | Ohne Anhänger |
05.07 | Nicht gültig auf Autobahnen |
05.08 | Kein Alkohol |
10 | Angepasste Schaltung |
15 | Angepasste Kupplung |
20 | Angepasste Bremsmechanismen |
25 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 | Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 | Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 | Angepasste Lenkung |
42 | Angepasste(r) Rückspiegel |
43 | Angepasster Fahrersitz |
44 | Anpassungen des Kraftrades |
44.01 | Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 | (Angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 | (Angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 | Angepasste Handschaltung und Handkupplung |
44.06 | Angepasster Rückspiegel |
44.07 | Angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 | Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
45 | Kraftrad nur mit Beiwagen |
46 | Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge |
50 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
70 | Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … |
(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) | |
71 | Duplikat des Führerscheins Nummer … |
(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) | |
72 | Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* |
73 | Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) |
74 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* |
75 | Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* |
76 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)* |
77 | Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern |
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und | |
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* | |
78 | Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer bei Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss |
79 (…) | Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG |
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) | Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. |
79 (S1 ≤ 25/7.500 kg) | Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. |
79 (L ≤ 3) | Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. |
79.01 | Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen |
79.02 | Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM |
79.03 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
79.04 | Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
79.05 | Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg |
79.06 | Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt |
80 | Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
81 | Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
90 | Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden |
95 | Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.2014)] |
96 | Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. |
Schlüsselzahl | Beschränkungen / Auflagen / Zusatzangaben |
104 | Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste |
174 | Klasse L – gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 | Klasse L – auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
176 | Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. |
177 | Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein |
178 | Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr |
179 | Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden. |
180 | (weggefallen) |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM) |
182 | Auflage zu den Klassen D1, D1E, D und DE: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres. | |
183 | Auflage zu den Klassen D, DE: |
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres nur zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 20. Lebensjahres. | |
184 | Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 |
1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und | |
2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person | |
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, | |
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und | |
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c) gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. | |
185 | Auflage zu den Klassen C und CE: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auflagen entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres. | |
186 | Auflage zu den Klassen D1 und D1E: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur | |
1. bei Fahrten im Inland und | |
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Ausbildung abgeschlossen hat. | |
187 | Auflage zu den Klassen D und DE: |
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur | |
1. bei Fahrten im Inland und | |
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 24. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 24. Lebensjahr vollendet oder die Ausbildung abgeschlossen hat. | |
188 | Auflage zu der Klasse C: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. | |
189 | Auflage zu der Klasse D: |
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. | |
190 | Auflage zu der Klasse C: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. | |
191 | Auflage zu der Klasse D: |
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. |
Ladungssicherung
MPU – Medizinisch Psychologische Untersuchung
Wir können helfen wenn eine MPU dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss. Wir haben Kraftfahreignungsberater, die Sie auf den Test vorbereiten können. Es wird leider oft viel zu spät die Fahrschule in den Prozess befragt. Sprechen Sie uns am besten direkt nach Verhängung der Führerscheinsperre an. Denn die Zeit der Sperre kann für die Vorbereitung von essentieller Bedeutung sein.
Nachschulung
Denn spätestens bei den ASF oder FES-Seminaren sind die Teilnehmer erfahrene Auto, oder auch Lastkraftwagen-Fahrer. Auch die Fahranfänger, die zu einem Seminar müssen sollten in der Fahrschule alles das gelernt haben, was für das sichere Lenken eines Fahrzeuges notwendig ist. Sonst hätten sie ja nicht die Prüfung machen dürfen, bzw. bestehen können.
Punkte in Flensburg
Perfektionstraining
Jeder weiß, dass den Führerschein zu erwerben nur der erste Schritt auf dem Weg zum gewandten und sicheren Kraftfahrer ist.
Wenn es um den den sicheren Umgang mit LKW geht kann mit Hilfe eines Perfektionstrainings nochmals sehr intensiv mit dem Glieder- sowie dem Sattelzug das Rangieren, sichere Bremsen, An- und Abkuppeln etc. geübt werden. Dabei wird der Schwierigkeitsgrad natürlich etwas höher angesetzt als dieser bei einer normalen Fahrprüfung ist. Wir können dabei helfen.
Quad-Führerschein (ehemals Klasse S)
Rheine
Seminar ASF/FES
Umschreibung (Führerschein)
Weiterbildung BKrFQG
Dabei passen wir gerne die Inhalte auch an Ihre Wünsche an, um optimalen Lernerfolg zu gewährleisten.
Zertifizierung nach AZAV
Diese Verordnung ist Grundlage für eine Zertifizierung die Pflicht für jede Fahrschule ist, die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit einlösen kann. Grundlage der Zertifizierung ist ein Qualitätsmanagmentsystem. Das bedeutet ganz stark verkürzt, das ein Unternehmen mit einer solchen Zertifizierung bemüht ist ständig die Ausbildung zu verbessern und sich deshalb zusätzlich jedes Jahr kontrollieren lässt.