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B196-Erweiterung in Rheine erwerben – Inhalte und Voraussetzungen

Attraktive Erweiterung für Besitzer des Führerscheins Klasse B.

Wusstest du, dass du mit dem Autoführerschein auch ein Leichtkraftrad 125 cm³ / 15 PS fahren darfst? Besitzer des Führerscheins Klasse B können die Führerschein-Erweiterung B196 für das Motorrad in ihrem Führerschein nachtragen lassen.

Erforderlich ist die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs in der Fahrschule. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist für den Erwerb der B196-Erweiterung nicht nötig.

Vorraussetzung sind 4 x 90 Minuten Zweiradtechnik Theorie und mind. 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung (je nach Begabung auch mehr Übungsstunden möglich). Ein praktische Ausbildung auf Schaltung oder Automatik ist möglich, ohne späteren Eintrag.  

Definition B196-Erweiterung

Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung / Fahrerschulung des bereits vorhandenen Führerscheins Klasse B.

Diese erlaubt es, Krafträder samt Beiwagen zu führen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.

Für die Erteilung der B196-Erweiterung musst du seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und an einem Kurs in der Fahrschule teilnehmen.

Erst, wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, ist sie auch tatsächlich gültig. Die Bescheinigung allein reicht nicht aus.

Die Kennziffer 196 ist kein eigener Führerschein, sondern eine nationale Schlüsselzahl. Dreistellige Schlüsselzahlen sind grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Bevor man die Kennziffer 196 im Ausland nutzt, sollte man sich vergewissern, ob sie dort anerkannt wird. Andernfalls gilt es als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Eine Motorradfahrerin während der Fahrt

Häufig gestellte Fragen zur B196-Erweiterung

Wie lange dauert die B196-Weiterbildung?

Für den Erhalt der B196-Erweiterung sind vier Doppelstunden je 90 Minuten Theorieunterricht und fünf Doppelstunden je 90 Minuten Fahrunterricht vorgeschrieben.

Wie wird die B196-Erweiterung eingetragen?

Die Schlüsselzahl B196 wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt im Führerschein Klasse B eingetragen. Zum Termin sind der gültige Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, der aktuelle Führerschein, der Nachweis über die Teilnahme an der B196-Schulung und die Terminbestätigung der Behörde mitzubringen.

Welche Fahrzeuge darf ich mit der B196-Erweiterung führen?

Wenn du im Besitz der B196-Erweiterung bist, darfst du Krafträder samt Beiwagen nutzen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.

Wie lange ist die B196-Erweiterung gültig?

Zwischen der Ausstellung der B196-Bescheinigung durch die Fahrschule und der Eintragung bei der Behörde dürfen maximal zwölf Monate liegen. Andernfalls wird die Bescheinigung ungültig.

Ist die Schlüsselzahl einmal im Führerschein eingetragen, bleibt sie so lange gültig, wie auch der Führerschein der Klasse B besteht. Alle 15 Jahre muss der Führerschein verlängert werden – jedoch ohne zusätzliche Ausbildung oder Prüfung.

Du hast weitere Fragen oder möchtest dich direkt in unserer Fahrschule anmelden? Dann freuen wir uns  auf deine Anfrage!

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